1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbeziehungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der Seip Garten-und Landschaftsbau GmbH und sind Bestandteil sämtlicher Liefer-, Werk-, Werkliefer-, Dienstleistungs-, Kauf- und sonstiger vertraglicher Vereinbarungen und Angebote.
1.2 Die Geschäftsbedingungen entsprechen in ihrer Wichtigkeit “Zusätzlichen Vertragsbedingungen” (Vergleich § 1 Nr. 2c VOB/B).
1.3 Ausdrücklich widerspricht die Seip Garten- und Landschafsbau GmbH anderen Einkaufs oder Auftragsbedingungen bzw. sonstiger Geschäftsbedingungen, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen. Selbst bei Kenntnisnahme der anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihre Geltung wird ausdrücklich durch die Seip Garten- und Landschaftsbau GmbH schriftlich zugestimmt.
2.1 Die Seip Garten- und Landschaftsbau GmbH hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden, ausgenommen sind Rohstoffe- und Materialpreise die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung kein Einfluss ausgeübt werden kann.
2.2 Mit Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich diese Waren oder Leistunge erwerben zu wollen. Seip Garten- und Landschaftsbau GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebote innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Leistungen erklärt werden. Die schriftliche Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag unverzüglich ausgeführt wird. In diesem Fall ist die Rechnung gleichzeitig Auftragsbestätigung. Mitarbeiten und Subunternehmer der Seip Garten- und Landschaftsbau GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenarbeiten zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen.
2.3 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit wird der Auftraggeber umgehend informiert.
2.4 Soweit DIN-Vorschriften nicht bestehen gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
2.5 Der Auftraggeber hat während des bestehenden Vertrages eine eventuelle Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
Die Kündigung der Beauftragung der Seip Garten- und Landschaftsbau GmbH seitens des Auftraggebers hat schriftlich (per Einschreiben) zu erfolgen.
4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/oder Dienstleistungen binnen einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug.
4.2 Liegen zwischen Vertragsabschluss und Abnahme der Leistung bzw. des in sich abgeschlossenen Teils der Leistung mehr als vier Monate, dann gilt der im Angebot ausgewiesene Mehrwertsteuersatz. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Abnahme der Leistungen bzw. der abgeschlossenen Teilleistung mehr als vier Monate und hat sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz in diesem Zeitraum geändert, dann wird der zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung gültige Mehrwertsteuersatz berechnet. Abweichend davon wird bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. bei längerfristigen Pflegeverträgen) immer der zum Zeitpunkt der Abnahme der einzelnen Teilleistungen gültigen gesetzliche Mehrwertsteuersatz berechnet.
5.1 Die Seip Garten- und Landschaftsbau GmbH behält sich das Eigentum an den Pflanzen, dem Zubehör und den verwendeten Materialien bis zum Eingang der Zahlung aus dem erteilten Auftrag vor. Bei Eigentumserwerb des Auftraggebers durch Einbau oder Vermischung steht der Seip Garten- und Landschaftsbau GmbH das Miteigentum bis zum vollständigen Zahlungseingang zu.
5.2 Wird die Rechnung trotz einer nach Fälligkeit erfolgten Mahnung nicht ausgeglichen, so können die gelieferten und eingebauten Pflanzen sowie Zubehör und verwendetes Material wieder entfernt und zum Zeitwert zurückgenommen werden, sofern diese dadurch nicht zerstört werden.
6.1 Eine Gewähr für das Anwachsen kann nur übernommen werden, wenn gemeinsam mit dem Bepflanzungsauftrag auch die Pflege beauftragt wird.
6.2 Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
6.3 Liegt ein von der Seip Garten- und Landschaftsbau GmbH zu vertretender Mangel vor, ist diese zu kostenlosen Nacherfüllung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist die Seip Garten- und Landschaftsbau GmbH verpflichtet alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen.
6.4 Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder ist die Seip Garten- und Landschaftsbau GmbH zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder die Kündigung des Vertrages zu verlangen.
7.1 Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, erfolgen nicht. Dasselbe gilt für Schäden, die z.B. durch ungünstige Lage der bearbeiteten Fläche bedingt und vorhersehbar sind und dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn schriftlich in Kenntnis gebracht wurden.
7.2 Für Schäden, die nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Seip Garten- und Landschaftsbau GmbH oder deren Stellvertretern oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, oder nicht auf einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen, wird keine Haftung übernommen.
8.1 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird der Sitz unserer Firma als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über den Bestand des Vertrages vereinbart.
8.2 Alle Vereinbarungen zwischen der Seip Garten- und Landschaftsbau GmbH und dem Auftraggeber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind daher unwirksam.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.